BEG-TIROL · Einspeiser

Ihren Überschussstrom gemeinsam nutzen

Photovoltaik, Wasser oder Wind: Vergütung für Energie, die in der BEG genutzt wird.

Die BEG-TIROL eGen verbindet Erzeuger und Verbraucher in ganz Österreich. Sie vergütet die Energie, die innerhalb der Gemeinschaft zugeordnet und verbraucht wird. Nicht zugeteilter Überschuss bleibt bei Ihrem bestehenden Abnehmer.

Die Einspeisetarife 2026

Photovoltaik: 7,00 ct/kWh netto.
Wasserkraft: 8,00 ct/kWh netto.
Windkraft: 8,00 ct/kWh netto.

Die Tarife gelten jeweils für die in der BEG zugeordnete und verbrauchte Energie. Die Gemeinschaft erstellt quartalsweise eine Gutschrift. Eine Vergütung Ihrer gesamten erzeugten oder eingespeisten Jahresmenge zu diesen Tarifen wird nicht zugesagt.

Zuordnung in jeder Viertelstunde

Ihre Erzeugung und der gleichzeitige Verbrauch der Mitglieder entscheiden darüber, welcher Anteil in der Gemeinschaft genutzt werden kann. Übersteigt das Angebot die Nachfrage, bleibt ein Restüberschuss. Diesen übernimmt weiterhin Ihr bisheriger Abnehmer nach dessen Vertragsbedingungen. Auch der eigene Strombezug außerhalb der Gemeinschaft bleibt über den bestehenden Lieferanten geregelt.

01 · Erzeugung

Überschuss aus Photovoltaik, Wasser und Wind.

02 · Gemeinschaft

Zuordnung nach Erzeugung und Verbrauch in derselben Viertelstunde.

03 · Nutzung

Nur zugeordnete und verbrauchte Energie wird über die BEG abgerechnet.

Wenn Sie mehr Strom benötigen, als die Gemeinschaft liefern kann, erhalten Sie den Rest wie gewohnt von Ihrem Stromlieferanten. Strom aus Ihrer Anlage, den die Gemeinschaft nicht nutzen kann, verkaufen Sie weiterhin über Ihren bestehenden Einspeisevertrag.

Für wen ist das interessant?

Für private PV-Besitzer ebenso wie für Landwirtschaften, Betriebe, Gemeinden sowie Betreiber von Wind- und Wasserkraftanlagen. Wichtig für die Beurteilung sind Anlagenart, zeitliches Erzeugungsprofil, Überschussmenge und bestehender Abnahmetarif. Unterschiedliche Erzeugungsprofile können sich ergänzen; daraus folgt keine garantierte Abnahmemenge.

Vergütung richtig vergleichen

Der reine Cent-Wert ist nur ein Teil der Entscheidung. Prüfen Sie, welche Menge tatsächlich der Gemeinschaft zugeordnet wird, wie der verbleibende Überschuss vergütet wird und welche Teilnahmegebühren anfallen. Ein Mehrerlös entsteht auf dem Gemeinschaftsanteil nur dann, wenn der Vergleich mit Ihrem bisherigen Abnahmevertrag entsprechend ausfällt.

Kosten der Teilnahme

Einmalige Beitrittsgebühr für Einspeiser: 100 Euro pro volle 1.000 kWp, mindestens 100 Euro, pro Zählpunkt. Genossenschaftsanteile: 10 Euro pro volle 1.000 kWp, mindestens ein Anteil, maximal zehn Anteile, pro Zählpunkt. Das Kundenportal ist für Mitglieder kostenlos.

Daten und Gutschriften einsehen

Das EVA-Kundenportal ermöglicht Ihnen den Zugriff auf Ihre Zählpunkte, Energiedaten und Abrechnungsdokumente. Die BEG erstellt quartalsweise Gutschriften für die innerhalb der Gemeinschaft genutzte Energie.

So starten Sie

  1. Anlagenart, Einspeisetarif und Teilnahmebedingungen prüfen.
  2. Im gemeinsamen Beitrittsformular den Einspeiser-Zählpunkt angeben.
  3. Die erforderliche Datenfreigabe beim Netzbetreiber durchführen.

Häufige Fragen

Übernimmt die BEG meinen gesamten Überschuss?

Nein. Zuordnung und Verbrauch werden jede Viertelstunde betrachtet. Nicht zugeteilter Überschuss bleibt beim bestehenden Abnehmer.

Muss ich meinen bisherigen Abnahmevertrag kündigen?

Nein. Er bleibt für den nicht zugeteilten Überschuss erforderlich.

Gilt der PV-Tarif auch für Wasser und Wind?

Nein. PV wird mit 7,00 ct/kWh netto vergütet; Wasser und Wind mit 8,00 ct/kWh netto – jeweils für in der Gemeinschaft genutzte Energie.

Kann ich auch Verbraucher sein?

Ja. Verbraucher- und Einspeiser-Zählpunkte werden im gemeinsamen Formular in getrennten Abschnitten erfasst.

Ihr nächster Schritt

Vergleichen Sie Ihre aktuelle Abnahme mit den Bedingungen der Gemeinschaft. Wenn die Teilnahme zu Ihrer Anlage passt, nutzen Sie den Einspeiser-Abschnitt im bestehenden Formular.

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