BEG-TIROL · Verbraucher

Gemeinschaftsstrom für Ihren Haushalt oder Betrieb

Bestehenden Stromvertrag behalten. Gemeinschaftsenergie ergänzen.

Die BEG-TIROL eGen verbindet Verbraucher und Erzeuger in ganz Österreich. Für den Strom, der Ihnen aus der Gemeinschaft zugeordnet wird, gilt 2026 ein Verbrauchertarif von 8,10 ct/kWh netto für reine Arbeitsenergie. Ihren übrigen Bedarf deckt weiterhin Ihr bestehender Stromlieferant.

Passt die Teilnahme zu Ihnen?

Ob Privathaushalt, Gemeinde, Hotel oder Unternehmen: Entscheidend sind Ihr Verbrauch, seine zeitliche Verteilung und Ihr bisheriger Energiepreis. Auch ohne eigene PV-Anlage können Sie als Verbraucher teilnehmen. Für Unternehmen mit mehr als 300.000 kWh Jahresverbrauch ist ein genauer Blick besonders interessant. Diese Menge ist ein Schwerpunkt unserer Ansprache, keine Mindestmenge für die Teilnahme.

Jede Viertelstunde zählt

In jeder Viertelstunde wird betrachtet, wie viel Energie die Mitglieder erzeugen und wie viel die Verbraucher benötigen. Nur die Ihnen zugeordnete und verbrauchte Gemeinschaftsenergie wird über die BEG abgerechnet. Reicht sie nicht aus, liefert Ihr bisheriger Stromanbieter den Rest. Photovoltaik, Wind- und Wasserkraft ergänzen sich mit unterschiedlichen Erzeugungsprofilen; eine durchgehende Deckung Ihres Bedarfs ist damit nicht zugesagt.

01 · Erzeugung

Überschuss aus Photovoltaik, Wasser und Wind.

02 · Gemeinschaft

Zuordnung nach Erzeugung und Verbrauch in derselben Viertelstunde.

03 · Nutzung

Nur zugeordnete und verbrauchte Energie wird über die BEG abgerechnet.

Wenn Sie mehr Strom benötigen, als die Gemeinschaft liefern kann, erhalten Sie den Rest wie gewohnt von Ihrem Stromlieferanten. Strom aus Ihrer Anlage, den die Gemeinschaft nicht nutzen kann, verkaufen Sie weiterhin über Ihren bestehenden Einspeisevertrag.

Den Vorteil nachvollziehbar vergleichen

Vergleichen Sie den Gemeinschaftstarif mit dem entsprechenden Energiepreis Ihres bisherigen Vertrags. Netzkosten, Abgaben und weitere Rechnungsbestandteile sind davon zu unterscheiden. Beziehen Sie auch die Teilnahmegebühren ein. Wie groß Ihr Vorteil ausfällt, hängt von der tatsächlich zugeordneten Menge ab – der Jahresverbrauch allein genügt für eine Berechnung nicht.

Kosten der Teilnahme

Der Verbrauchertarif beträgt 8,10 ct/kWh netto für zugeordnete Gemeinschaftsenergie. Die einmalige Beitrittsgebühr beträgt 100 Euro pro volle 10.000.000 kWh Jahresverbrauch, mindestens 100 Euro, jeweils pro Zählpunkt. Genossenschaftsanteile: 10 Euro pro volle 10.000.000 kWh Jahresverbrauch, mindestens ein Anteil, maximal zehn Anteile, pro Zählpunkt. Das Kundenportal ist für Mitglieder kostenlos.

Abrechnung und Überblick

Die BEG rechnet den bezogenen Gemeinschaftsstrom quartalsweise ab. Im Kundenportal können Sie Ihre Zählpunkte, Energiedaten und Dokumente einsehen. Bestehende Verträge mit Stromlieferant und Netzbetreiber bleiben bestehen.

So starten Sie

  1. Tarife und Teilnahmebedingungen auf der BEG-Website prüfen.
  2. Im gemeinsamen Beitrittsformular Ihren Verbraucher-Zählpunkt angeben.
  3. Die erforderliche Datenfreigabe im Portal Ihres Netzbetreibers durchführen.

Häufige Fragen

Muss ich meinen Stromlieferanten kündigen?

Nein. Die BEG ergänzt Ihren bestehenden Vertrag. Ihr Lieferant deckt weiterhin den Restbedarf.

Bekomme ich meinen gesamten Strom aus der BEG?

Nur soweit in derselben Viertelstunde Gemeinschaftsenergie verfügbar ist und Ihnen zugeordnet wird. Eine vollständige Versorgung wird nicht zugesagt.

Brauche ich eine eigene Erzeugungsanlage?

Nein. Die Verbraucherteilnahme ist auch ohne eigene PV-Anlage möglich.

Kann ich die Teilnahme beenden?

Zuerst werden aktive Prozesse beziehungsweise die Datenfreigabe beendet. Danach können Sie inaktives Genossenschaftsmitglied bleiben oder vollständig austreten. Inaktive Mitglieder können ohne neue Beitrittsgebühr reaktivieren. Nach vollständigem Austritt und Rückzahlung der Anteile ist ein späterer Eintritt eine Neuanmeldung.

Ihr nächster Schritt

Prüfen Sie, ob Verbrauchsprofil und Tarif zu Ihrer Situation passen. Wenn Sie teilnehmen möchten, nutzen Sie den Verbraucher-Abschnitt im bestehenden Beitrittsformular.

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